Wertberichtigung

Wertberichtigung
Wert|be|rich|ti|gung, die (Betriebswirtsch.):
Passivposten in der Bilanz zur Korrektur eines zu hoch ausgewiesenen Aktivpostens.

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Wertberichtigung,
 
betriebliches Rechnungswesen: im weiteren Sinn alle auf einer Seite der Bilanz erscheinenden Korrekturposten (Berichtigungsposten), die dem Ausgleich zu hoch ausgewiesener Posten der Gegenseite dienen (indirekte Wertberichtigung), also auch auf der Aktivseite der Bilanz erscheinende Posten wie ausstehende Einlagen auf das Eigenkapital; im engeren Sinn nur die Korrekturposten der Passivseite wie Wertberichtigung auf Forderungen (Delkredere) und Wertberichtigung auf Sachanlagen (indirekte Abschreibungen). Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 266 Absatz 3 HGB grundsätzlich keine indirekten Wertberichtigungen im engeren Sinn vornehmen. Nur bestimmte steuerlich bedingte Wertberichtigungen dürfen unter dem Sonderposten mit Rücklageanteil auf der Passivseite gebildet werden (§ 247 Absatz 3 und § 273 HGB).

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Wert|be|rich|ti|gung, die (Betriebswirtsch.): Passivposten in der Bilanz zur Korrektur eines zu hoch ausgewiesenen Aktivpostens.

Universal-Lexikon. 2012.

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